Informationsportal

Verwaltungsrecht

 ccclogo


Grundsätzlich ist in der Bundesrepublik das für den Notfallvorsorgebereich relevante Recht Gefahrenabwehrrecht und damit Ländersache.
Wir arbeiten derzeit daran, eine entsprechene Auflistung der Landesrechtlichen Vorgaben zu erstellen.
Recht